A Prolog
Träger des Orchesters Benjamin Franklin ist der Verein „Orchester Benjamin Franklin e.V.“ Der Verein wurde gegründet, damit die finanziellen Angelegenheiten des Orchesters über ein Vereinskonto abgewickelt werden können und es den Status der Gemeinnützigkeit erhält. Der Verein wurde im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen, das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit anerkannt, so dass Mitgliedsbeiträge und Spenden von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
B Mitgliedschaft
- Mitglieder des Orchesters sind alle dauerhaft an den Proben und Konzerten teilnehmenden Musiker, also auch diejenigen, die nicht Mitglied des Vereins Orchester Benjamin Franklin e.V. sind.
- Alle Mitglieder des Orchesters sind herzlich eingeladen, dem Verein beizutreten. Für die-jenigen, die dazu nicht bereit sind, wurden die nachstehenden Regelungen geschaffen, die aber für alle Mitglieder des Orchesters gelten, unabhängig davon, ob sie dem eingetragenen Verein angehören oder nicht. Grundsatz: Die inneren Angelegenheiten regeln die Mitglieder des Orchesters selbst.
- Wer beim OBF mitspielen möchte, meldet sich bei dem/der Konzertmeister/in und wird ggf. zu Proben eingeladen. Nach ein paar Proben entscheiden wir gemeinsam, ob wir zueinander passen.
- Alle Mitglieder sind gebeten, regelmäßig zu den Proben zu erscheinen und sich bei Verhinderung bei der Künstlerischen Leitung und dem Konzertmeister/Stimmführer rechtzeitig abzumelden. Bläser sind gebeten, bei häufigeren Verhinderungen eine Vertretung zu organisieren.
C Orchesterversammlung
Orchesterversammlungen finden statt jeweils während eines Probenwochenendes vor einem Konzert. Es wird diskutiert und beschlossen
- über alle Belange des Orchesters einschließlich der Wahl bzw. Bestätigung de(s oder r) Dirigent(e oder i)n (=Künstlerische Leitung).
- über die Verteilung von Aufgaben (Organisation der Probenwochenenden, Pflege der Webseite usw.).
Wer an einer Orchesterversammlung nicht teilnehmen kann, möchte sich entschuldigen und seine Anliegen ggf. durch andere oder schriftlich bekannt geben.
D Orchesterausschuss
Der Orchesterausschuss besteht aus dem Konzertmeister/der Konzertmeisterin, einer Person als Bläservertretung und einer Person mit den Aufgaben der Intendanz. Eines der drei Mitglieder muss gleichzeitig auch Mitglied im Vorstand des „Orchester Benjamin Franklin e.V.“ sein.
Die Aufgaben des Orchesterausschusses sind:
- Ansprechpartner für die Künstlerische Leitung sein
- Bei Konfliktfällen innerhalb des Orchesters vermitteln
- Orchesterversammlungen ansetzen und hierfür die Tagesordnung erstellen
E Weitere Aufgaben im Orchester
Für die Beratung der künstlerischen Leitung bei der Zusammenstellung der Konzertprogramme wird eine aus 2-3 Personen bestehende Programmgruppe bestimmt. Alle weiteren Aufgaben wie Konzertorte, Plakate/Flyer, weitere Öffentlichkeitsarebeit, Probenräume, Probenwochenende-Organisation werden jeweils auf der Orchesterversammlung verteilt.
F Künstlerische Leitung
Der Dirigent/die Dirigentin hat die künstlerische Leitung des Orchesters inne. Sie hat die folgenden Aufgaben:
- Entscheidung über das Programm (nach Beratung durch die Programmgruppe)
- Leitung der Proben
- Besetzung der Stücke inkl. Stimmverteilung
- Arrangement der Stücke (kann delegiert werden)
Die künstlerische Leitung erfüllt diese Aufgaben im partnerschaftlichen Gespräch mit dem Orchester.
G Finanzen des Orchesters Benjamin Franklin e.V.
- Das Orchester Benjamin Franklin e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und insbesondere deshalb verpflichtet, die Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Der Satzungszweck nach der Vereinssatzung wird verwirklicht durch gemeinsames Musizieren in regelmäßigen Orchesterproben auch mit Chören und Solisten unter fachkundiger Leitung, die Pflege klassischer und zeitgenössischer Orchestermusik in einem Amateur-orchester auch zusammen mit anderen Orchestern, Chören und Solisten, Veranstaltung öffentlicher Konzerte zur Bereicherung des kulturellen Lebens ins-besondere in Berlin, Förderung musikalischen Nachwuchses, indem Schüler*innen an Proben und Schulkonzerten teilnehmen und dadurch die Freude am gemeinsamen Musizieren erleben, Anschaffung und Anmietung von Instrumenten.
- Die Höhe der Honorare für Orchesterleitung und Aushilfen wird im Einvernehmen mit dem Orchesterausschuss vereinbart.
- Der Vorstand des Orchesters Benjamin Franklin e.V. wird die Mitglieder des Orchesters nach Ablauf eines Geschäftsjahres (31.12. eines jeden Jahres) über die Einnahmen und Ausgaben informieren.
- Zur Deckung laufender Kosten (Dirigenten/innen-Honorar, Veranstaltungsmieten etc.) soll jede*r Mitspielende einen Betrag von 20 bis 100 Euro (oder gern auch mehr) pro Probenphase (Semester) zahlen. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
H Zustimmung des Orchesters
Die Orchesterversammlung des Orchesters Benjamin Franklin e.V. hat dieser Orchesterordnung am 21.05.2022 zugestimmt.